Dachdecker Verband Nordrhein: Dachwartung ist eine Investition in ein sorgenfreieres Dach-Leben
Der „Arme Poet“ auf dem weltberühmten Gemälde von Carl Spitzweg kannte ganz sicher noch keine Dachwartung. Pech für ihn, Glück für die Kunstwelt, denn sonst gäbe es dieses Werk nicht.
Gegen ein undichtes Dach oder ein „vom Winde verwehtes“ Dach gibt es heute glücklicherweise eine Vorsorgemaßnahme, die auch von Gebäudeversicherungen begrüßt wird: die regelmäßige Dachwartung. Diesen Tipp gibt Dipl.-Ing. Andrea Schulte-Täumer vom Dachdecker Verband Nordrhein allen Hausbesitzern und Hausverwaltungen. „Herbst und Frühjahr sind in unseren Breitengraden typische Sturmzeiten“, so die Dach-Fachfrau. „Und da können schon einige wenige mangelhafte Elemente der Dacheindeckung der Anfang eines kapitalen Dachschadens sein“.
Gerade der Windsog an der dem Wind abgewandten Dachseite – und hier besonders in den Randbereichen – ist die größte Gefahrenquelle. Nur wenige gelockerte Ziegel oder eine nicht fachgerecht ausgeführtes Flachdach genügen, um großflächige Dachschäden entstehen zu lassen.Hinzu kommen nicht selten Schäden an Solarmodulen, die oft von gewerkefremden Solarteuren montiert wurden anstatt von ausgebildeten Dachdeckern, weiß Schulte-Täumer zu berichten. Wichtig sei grundsätzlich auch, vor und nach der Montage von Solarmodulen das Dach von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen, um in einem Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein.
Daher ist ihre dringende Empfehlung, jährlich mindestens eine Dachwartung von einem qualifizierten Dachdecker-Fachbetrieb vornehmen zu lassen. Dabei wird nicht nur die eigentliche Dacheindeckung, sondern auch alle wesentlichen Dach-Elemente wie Schneefangeinrichtungen, Kamineinfassungen und -bekleidungen und eben auch Solarmodule unter die Lupe genommen.
„Eine 100-prozentige Garantie vor Dachschäden gibt es natürlich auch bei der regelmäßigen Dachwartung nicht“, so der Hinweis von Andrea Schulte-Täumer. „Doch mit der Dachwartung erbringen Hausbesitzer und Hausverwaltung gegenüber der Versicherung den Nachweis, ihre Obliegenheitspflichten zur Schadensvermeidung oder Schadensminderung erfüllt zu haben“. Und genau das kann den Ausschlag dafür geben, ob eine Schadensregulierung nur teilweise erfolgt oder gar abgelehnt wird.
Für die erfahrene Dach-Expertin ist das auch nicht weiter verwunderlich: „Wer sein Auto nicht regelmäßig warten lässt, kann eben auch keine Gewährleistung oder nach 20 Jahren keine Neuwagenentschädigung mehr erwarten“.
Quelle: Dachdecker-Verband Nordrhein